Welche Steuer muss ich zahlen, wenn ich als Ausländer eine Immobilie in Spanien vermiete?
Spanien ist eines der beliebtesten Ziele für europäische Bürger, die ihr Kapital gewinnbringend anlegen möchten. Daher ist die Costa Blanca Nord, also die Region, in der wir aktiv sind, auch ein ausgezeichnetes Gebiet für die Anschaffung einer zweiten Immobilie. Zudem möchten Sie das Objekt vielleicht sogar rentabel machen, indem Sie es vermieten – ganz gleich ob die Vermietung ganzjährig erfolgt oder nur während der Zeit, in der Sie das Objekt nicht selbst bewohnen. Wie dem auch sei, in diesem Artikel erläutern wir die Ihnen die Steuern, die Sie als Ausländer in Spanien für die Vermietung Ihres Wohnobjekts zahlen müssen.
Welche Art von Steuern Ausländer in Spanien zahlen müssen
Wenn Sie Ausländer sind und Ihre Immobilie in Spanien vermieten möchten, haben Sie vielleicht Zweifel, welche Steuern Sie zahlen müssen. Das Erste und Wichtigste, was Sie wissen müssen, ist, ob Sie steuerlich gesehen als Einwohner von Spanien gelten.
Halten Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien auf, arbeiten Sie in Spanien oder wohnen Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder in Spanien? Wenn Sie eine der oben aufgeführten Fragen mit ja beantworten können, gelten Sie steuerlich gesehen als Einwohner von Spanien. Aber je nach Ihrer persönlichen Situation: Welche Steuern müssen Sie zahlen? Wir räumen Ihre Zweifel aus dem Weg!
Was ist die IRPF und was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie nach der Beantwortung der oben aufgeführten Fragen steuerlich als Einwohner von Spanien gelten, müssen Sie IRPF (die spanische Einkommenssteuer) zahlen. Diese Steuer wird in Spanien über erwirtschaftete Einkünfte erhoben, entweder aus Ihrer beruflichen Aktivität oder in diesem Fall aus dem Besitz eines Mietobjekts.
Was ist die IRNR und wie funktioniert sie?
Wenn Sie allerdings nicht als steuerlicher Bewohner von Spanien gesehen werden, müssen Sie IRNR (Einkommensteuer Nichtresidenten) für die Vermietung Ihres Mietobjekts zahlen. Das bedeutet, dass Sie als EU-Bürger 24 % Ihres Einkommens aus der Vermietung an Steuern zahlen müssen. Wenn Sie aus einem nicht EU-Land stammen, liegt der Prozentsatz niedriger, nämlich bei 19 %.
Bitte beachten Sie, dass Eigentümer von Immobilien, die in Spanien steuerlich gesehen als Nichtansässige zählen, auch dann IRNR zahlen müssen, wenn sie ihr Eigentum nicht vermieten. In dem Fall zahlen Sie einen Höchstbetrag von 2 % des Katasterwerts Ihrer Immobilie.
Wir hoffen, dass wir hiermit alle Ihre Zweifel in Bezug auf Steuern, die beim Vermieten Ihrer Immobilie in Spanien fällig werden, aus dem Weg räumen konnten.